Kanalinspektion


Verantwortung beginnt vor der eigenen Haustür
Mehr als die Hälfte aller Kölner Hausanschlüsse sind defekt und müssten dringend saniert werden. Diese mangelhaften Leitungen führen – beispielsweise, wenn es durch Hochwasser oder starken Regen zu Rückstauungen im gesamten Leitungsnetz kommt – zu überfluteten Kellern. Sanierungsbedürftige Leitungen belasten nicht nur im Schadensfall den Geldbeutel des Eigentümers, sondern stellen eine ständige Belastung für die Umwelt dar: Das Sickerwasser verunreinigt Boden und Grundwasser. Dies ist besonders kritisch in den Wasserschutzgebieten, die 46% der gesamten Stadtfläche ausmachen.

Deshalb: Die privaten Kölner Abwasserleitungen sind reif für einen Prüfung.

Prüfungsfristen
Die Novellierung der Landesbauordnung (§45 Abs.5) verpflichet Haus- und Grundeigentümer zur Durchführung einer Dichtheitsprüfung bis zum 31.12.05, wenn ihre Abwasserleitungen in einem Wasserschutzgebiet liegen und vor dem 1. Januar 1965 verlegt wurden zur Fortleitung von Industrie- bzw. Gewerbeabwasser dienen und vor dem 1. Januar 1990 erstellt wurden.

Darum: Kümmern Sie sich jetzt um die Dichtheitsbescheinigung, damit bei Ihnen in Zukunft alles sauber abläuft.

Das Problem
In Nordrhein-Westfalen sind ca. 70% der privaten Abwasserleitungen undicht. Dadurch wird einerseits das Grundwasser verschmutzt, andererseits werden bei infiltrierendem Grundwasser die Kläranlagen überlastet. Neben dem Eigeninteressse an einer Schadensprävention ist die Dichtheit der Abwasseranlagen vom Eigentümer zu besorgen und nachzuweisen.

Um die Überprüfung und Sanierung der privaten Leitungen durchzusetzen, wurden in den Ländern entsprechende Gesetze erlassen und in den Landesbauordnungen (BauO) festgeschrieben. Eine Dichtheitsprüfung ist bis spätestens zum 31.12.2005 durchzuführen, wenn sich das Grundstück in einem Wasserschutzgebiet befindet und die Grundstücksentwässerung für häusliches Abwasser vor dem 1.1.1965 errichtet wurde, oder die Errichtung der Grundstücksentwässerung bei industriellem bzw. gewerblichem Abwasser vor dem 1.1.1990 erfolgt ist.


Die Lösung
Vor Durchführung der Kanalinspektion ist die Leitung zu reinigen. Um den Abflussquerschnitt zu erhalten, sind Abflusshindernisse wie Wurzeleinwuchs, Ablagerungen und Scherben zu entfernen. Hierfür stehen uns vielseitige Reinigungsgeräte wie Kettenschleudern, Wurzelschneider und auch leistungsfähige Wasserhochdruckgeräte zum Reinigen und Spülen zur Verfügung.

Zur Feststellung des Kanalzustandes und zur Schadensbewertung inspizieren wir die Abwasserleitungen mit speziellen Kameras vom Hauptkanal aus oder über Revisionsschächte und Reinigungsöffnungen (TV-Befahrung). Als Besonderheit bieten wir das genaue Einmessen von Zuläufen und Abgängen in und aus der Hausanschlussleitung an. Falls eine Renovierung mittels Schlauchliner später erforderlich sein sollte, können diese Abgänge präzise wiedergefunden und bei der Konfektionierung des Schlauches berücksichtigt werden. Dies spart Zeit und Geld.
Für die komplette Auskleidung ganzer Rohrstränge setzen wir das patentierte Inlinerverfahren PRO-Liner ein. Dabei wird ein zuvor mit Epoxid- oder Silikatharz getränkter Textilschlauch in die schadhafte Leitung eingestülpt oder eingezogen und anschließend unter Innendruck ausgehärtet. Es entsteht ein muffenloses Rohr in Rohr-System.

Mit Verfahrenstechniken der partiellen Instandsetzung werden Leitungsabschnitte abgedichtet, die örtlich begrenzte Undichtigkeiten aufweisen. Ursache für diese Schäden sind meist undichte Muffenverbindungen oder einzelne Scherbenbildungen. Hier ist die partielle Reparatur kostengünstiger als die komplette Auskleidung des Kanals. Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Ausführung der TV-Befahrung und Renovation ist ein von fließendem Abwasser befreiter Kanalabschnitt. Hierfür setzen wir eigens Geräte ein, die das Wasser bereits in den Fallsträngen abfangen und in einen anderen Abwasserkanal überpumpen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserem Flyer  


Dichtheitsprüfung von Kanalgrundleitungen

schematische Darstellung einer üblichen Grundstücks-entwässerung.

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Wir sind ein zertifizierter Fachbetrieb! Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie kostenlos!
Wir erstellen einen Entwässerungs-Check der durchzuführenden Arbeiten.

Falls erforderlich wird ein geeignetes Sanierungskonzept unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten erstellt. Wir prüfen Ihre Gebäude-versicherungs-police bezüglich der Behebung von Schäden an Abwasserleitungen.





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