Verantwortung beginnt vor der eigenen Haustür
Mehr als die Hälfte aller Kölner Hausanschlüsse
sind defekt und müssten dringend saniert werden. Diese
mangelhaften Leitungen führen – beispielsweise,
wenn es durch Hochwasser oder starken Regen zu Rückstauungen
im gesamten Leitungsnetz kommt – zu überfluteten
Kellern. Sanierungsbedürftige Leitungen belasten nicht
nur im Schadensfall den Geldbeutel des Eigentümers, sondern
stellen eine ständige Belastung für die Umwelt dar:
Das Sickerwasser verunreinigt Boden und Grundwasser. Dies
ist besonders kritisch in den Wasserschutzgebieten, die 46%
der gesamten Stadtfläche ausmachen.
Deshalb: Die privaten Kölner Abwasserleitungen sind
reif für einen Prüfung.
Prüfungsfristen
Die Novellierung der Landesbauordnung (§45 Abs.5) verpflichet
Haus- und Grundeigentümer zur Durchführung einer
Dichtheitsprüfung bis zum 31.12.05, wenn ihre Abwasserleitungen
in einem Wasserschutzgebiet liegen und vor dem 1. Januar 1965
verlegt wurden zur Fortleitung von Industrie- bzw. Gewerbeabwasser
dienen und vor dem 1. Januar 1990 erstellt wurden.
Darum: Kümmern Sie sich jetzt um die Dichtheitsbescheinigung,
damit bei Ihnen in Zukunft alles sauber abläuft.
Das Problem
In Nordrhein-Westfalen sind ca. 70% der privaten Abwasserleitungen
undicht. Dadurch wird einerseits das Grundwasser verschmutzt,
andererseits werden bei infiltrierendem Grundwasser die Kläranlagen
überlastet. Neben dem Eigeninteressse an einer Schadensprävention
ist die Dichtheit der Abwasseranlagen vom Eigentümer
zu besorgen und nachzuweisen.
Um die Überprüfung und Sanierung der privaten Leitungen
durchzusetzen, wurden in den Ländern entsprechende Gesetze
erlassen und in den Landesbauordnungen (BauO) festgeschrieben.
Eine Dichtheitsprüfung ist bis spätestens zum 31.12.2005
durchzuführen, wenn sich das Grundstück in einem
Wasserschutzgebiet befindet und die Grundstücksentwässerung
für häusliches Abwasser vor dem 1.1.1965 errichtet
wurde, oder die Errichtung der Grundstücksentwässerung
bei industriellem bzw. gewerblichem Abwasser vor dem 1.1.1990
erfolgt ist.
Die Lösung
Vor Durchführung der Kanalinspektion ist die Leitung
zu reinigen. Um den Abflussquerschnitt zu erhalten, sind Abflusshindernisse
wie Wurzeleinwuchs, Ablagerungen und Scherben zu entfernen.
Hierfür stehen uns vielseitige Reinigungsgeräte
wie Kettenschleudern, Wurzelschneider und auch leistungsfähige
Wasserhochdruckgeräte zum Reinigen und Spülen zur
Verfügung.
Zur Feststellung des Kanalzustandes und zur Schadensbewertung
inspizieren wir die Abwasserleitungen mit speziellen Kameras
vom Hauptkanal aus oder über Revisionsschächte und
Reinigungsöffnungen (TV-Befahrung). Als Besonderheit
bieten wir das genaue Einmessen von Zuläufen und Abgängen
in und aus der Hausanschlussleitung an. Falls eine Renovierung
mittels Schlauchliner später erforderlich sein sollte,
können diese Abgänge präzise wiedergefunden
und bei der Konfektionierung des Schlauches berücksichtigt
werden. Dies spart Zeit und Geld.
Für die komplette Auskleidung ganzer Rohrstränge
setzen wir das patentierte Inlinerverfahren PRO-Liner ein.
Dabei wird ein zuvor mit Epoxid- oder Silikatharz getränkter
Textilschlauch in die schadhafte Leitung eingestülpt
oder eingezogen und anschließend unter Innendruck ausgehärtet.
Es entsteht ein muffenloses Rohr in Rohr-System.
Mit Verfahrenstechniken der partiellen Instandsetzung werden
Leitungsabschnitte abgedichtet, die örtlich begrenzte
Undichtigkeiten aufweisen. Ursache für diese Schäden
sind meist undichte Muffenverbindungen oder einzelne Scherbenbildungen.
Hier ist die partielle Reparatur kostengünstiger als
die komplette Auskleidung des Kanals. Voraussetzung für
eine qualitativ hochwertige Ausführung der TV-Befahrung
und Renovation ist ein von fließendem Abwasser befreiter Kanalabschnitt.
Hierfür setzen wir eigens Geräte ein, die das Wasser
bereits in den Fallsträngen abfangen und in einen anderen
Abwasserkanal überpumpen.
schematische
Darstellung einer üblichen Grundstücks-entwässerung.
Wir
sind ein zertifizierter Fachbetrieb! Rufen Sie uns an. Wir
beraten Sie kostenlos!
Wir erstellen einen Entwässerungs-Check der durchzuführenden
Arbeiten.
Falls erforderlich wird ein geeignetes Sanierungskonzept unter
technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten erstellt.
Wir prüfen Ihre Gebäude-versicherungs-police bezüglich
der Behebung von Schäden an Abwasserleitungen.